Liebe Tennisfreunde,
wie aus der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung von RLP hervorgeht, gelten seit dem
24. November 2021 strengere Corona-Maßnahmen.
Zurzeit liegt in Rheinland-Pfalz der Inzidenzwert bei 3, somit greift die 2G-Regel.
Sollte die Inzidenz auf 6 steigen, folgt die 2G-plus-Regel. Konkret bedeutet das, dass ab sofort die 2G-Regel (also genesen oder geimpft) für Erwachsene (ab 18 Jahren!) bei dem Tennisunterricht strikt anzuwenden ist.
Was ist unter der 2G-Regel zu verstehen?
Geimpft ist die Person, bei der die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt.
Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Was ist unter der 2G-plus-Regel zu verstehen?
Das gleiche wie für die 2G-Regel mit dem Zusatz, dass ein weiterer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, verlangt wird.
Was bedeutet das für Kinder und Jugendliche?
Kinder bis einschließlich 12 Jahren gelten als geimpft oder genesen.
Bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren gilt die 3G-Regel. Zusätzlich zu den zwei Tests pro Woche in der Schule muss noch ein dritter aktueller vorliegen, um die Teilnahme in Sportvereinen zu ermöglichen. Dieser dritte Test darf auch ein Selbsttest sein.
Wie werden die Maßnahmen umgesetzt?
Der Trainer oder die Trainerin wird vor jedem Training eine Kontrolle dieser Regeln einfordern.
Maskenpflicht ist im ganzen Innenbereich, insbesondere in der Umkleide und im Flur erforderlich. Die Maske darf nur zum Spielen abgenommen werden.
Wer seinen Nachweis nicht dabei hat, darf leider nicht spielen oder sich nicht in den Räumlichkeiten aufhalten.
Auch Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, dürfen nicht spielen solange die Pandemielage anhält.
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